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BFH 08.12.2021 I R 24/19, StuB 14/2022 S. 555

Knock-Out-Zertifikate keine Termingeschäfte i. S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG/Abziehbarkeit von Gebühren für eine verbindliche Auskunft

(1) Der Begriff des „Termingeschäfts“ i. S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG ist im Grundsatz nach wertpapier- und bankenrechtlichen Maßgaben zu bestimmen und vom Kassageschäft abzugrenzen. Das Ausmaß der spezifischen Gefährlichkeit eines konkreten Geschäfts spielt weder für die Qualifizierung als Termingeschäft noch als Kassageschäft eine Rolle (Fortentwicklung des Senatsurteils vom - I R 60/16, NWB MAAAG-87340, BStBl 2018 II S. 637). Knock-out-Produkte in Form von Zertifikaten (hier: Unlimited TurboBull Zertifikate) unterfallen als Kassageschäfte nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG. (2) Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft unterfallen als „Kosten“ dem Abzugsverbot nach § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG, wenn diese – abstrakt betrachtet – auf eine der in § 10 Nr. 2 Halbsatz 1 KStG genannten Steuern entfallen. Einer darüb...