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Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei vermuteter Bevollmächtigung
(1) Treten Angehörige der steuerberatenden Berufe für einen Stpfl. gegenüber Finanzbehörden auf, wird auch vor der Einfügung des § 80 Abs. 2 Satz 1 AO i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom (BGBl 2016 I S. 1679) mit Wirkung vom die ordnungsgemäße Bevollmächtigung ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vermutet. (2) Diese Vermutung gilt trotz Vorliegens einer auf bestimmte Zeiträume beschränkten schriftlichen Vollmacht auch für außerhalb der schriftlichen Vollmacht liegende Zeiträume, wenn der Angehörige der steuerberatenden Berufe für diese Zeiträume gegenüber dem FA wie ein Bevollmächtigter auftritt (Bezug: § 80 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1, § 122 Abs. 1 Satz 3 AO).
(1) Nach § 122 Abs. 1 Satz 1 AO ist ein Verwaltungsakt gegenüber demjenigen bekannt zu...