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Verlängerung der Steuererklärungsfristen 2020-2024
Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Erklärungsfristen für 2020 in beratenen Fällen und die zinsfreien Karenzzeiten erneut verlängert. Zugleich wurden die Erklärungsfristen und Karenzzeiten für 2021 bis 2024 verlängert. Das BMF-Schreiben beantwortet Anwendungsfragen zu diesen Rechtsänderungen (, NWB YAAAJ-16315).
Hintergrund: Die Stpfl. und die sie beratenden Angehörigen der steuerberatenden Berufe sind durch die andauernde Corona-Pandemie und die Auswirkungen der Ukraine-Krise weiterhin stark belastet. Des Weiteren ist im Kalenderjahr 2022 mit erheblichen Zusatzarbeiten im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform sowohl aufseiten der Stpfl. als auch der Finanzverwaltung zu rechnen. Aus diesem Grund wurden die Erk...BGBl 2022 I S. 911