Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einigung über die Inhalte der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben am eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ( Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erzielt, welche die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ablösen wird. Am ist der Richtlinientext auf der Webseite des Rats erschienen.
Die CSRD erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen, enthält u. a. Regelungen zum Inhalt der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die durch die EU Sustainability Reporting Standards (ESRS) der EFRAG konkretisiert werden sollen, sowie zur Prüfung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Nach den Pressemitteilungen des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments...