Steuerliche Begünstigung des Übergangsgewinns beim Wechsel der Gewinnermittlungsart. Zuständigkeit für Billigkeitsmaßnahmen nach § 131 Abs. 1 Satz 2 AO bei der Gewerbesteuer
Leitsatz
1. Eine steuerliche Begünstigung des infolge Wechsels der Gewinnermittlungsart durch Zu- und Abrechnung sich ergebenden Gewerbegewinns kann nicht schon aus dem System der Gewinnermittlungsvorschriften hergeleitet werden.
2. Die Landesfinanzbehörden sind hinsichtlich der Gewerbesteuer zu Billigkeitsmaßnahmen nach § 131 Abs. 1 Satz 2, zweite Alternative, AO nicht befugt, wenn die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer durch Landesrecht den Gemeinden übertragen ist (Anschluß des VIII. Senats an die ständige Rechtsprechung).
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1973 II Seite 233 StBp. 2007 S. 364 Nr. 12 StBp. 2007 S. 364 Nr. 12 CAAAA-90830
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