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BFH Urteil v. - VIII R 32/67 BStBl 1973 II S. 233

Gesetze: GG Art. 108 Abs. 3 Satz 4 a. F.GG Art. 108 Abs. 4 Satz 2 n. F.GewStG § 7EStG §§ 4, 5AO § 131

Steuerliche Begünstigung des Übergangsgewinns beim Wechsel der Gewinnermittlungsart. Zuständigkeit für Billigkeitsmaßnahmen nach § 131 Abs. 1 Satz 2 AO bei der Gewerbesteuer

Leitsatz

1. Eine steuerliche Begünstigung des infolge Wechsels der Gewinnermittlungsart durch Zu- und Abrechnung sich ergebenden Gewerbegewinns kann nicht schon aus dem System der Gewinnermittlungsvorschriften hergeleitet werden.

2. Die Landesfinanzbehörden sind hinsichtlich der Gewerbesteuer zu Billigkeitsmaßnahmen nach § 131 Abs. 1 Satz 2, zweite Alternative, AO nicht befugt, wenn die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer durch Landesrecht den Gemeinden übertragen ist (Anschluß des VIII. Senats an die ständige Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 233
StBp. 2007 S. 364 Nr. 12
StBp. 2007 S. 364 Nr. 12
CAAAA-90830

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