Kein Abzug eines Kinderfreibetrags für ein nichteheliches Kind beim Vater; Rechtsschutzinteresse für gerichtliche Entscheidung in einem anhängigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren
Leitsatz
1. Es erscheint verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn dem leiblichen Vater eines nichtehelichen Kindes auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder am der Kinderfreibetrag des § 32 Abs. 2 EStG vorerst versagt geblieben ist.
2. In einem beim Gericht anhängigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren entfällt nicht das Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Entscheidung, wenn die begehrte Eintragung des Freibetrages wegen Ablauf des betreffenden Jahres sich in bezug auf die Einbehaltung von Lohnsteuer nicht mehr auswirken kann.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1973 II Seite 223 FAAAA-90829
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