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FG Münster Beschluss v. - 9 V 1001/22 E

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; GmbH § 46 Nr. 5; FGO § 69

Private Kfz-Nutzung

Überlassung eines Motorrades an den Geschäftsführer einer GmbH, deren Alleingesellschafter sein Sohn ist

Leitsatz

1. Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich ein Motorrad zur Privatnutzung überlässt, führt dies zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil und somit zum Lohnzufluss.

2. Wenn ein Motorrad dagegen ohne eine fremdübliche Vereinbarung durch den Vater des Alleingesellschafters einer GmbH privat genutzt wird, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter führen.

3. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung werden dienstliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt, wofür der Beweis des ersten Anscheins spricht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAJ-17171

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