Prüfungsanordnung: Feststellungsinteresse für
Nichtigkeitsfeststellungsklage – Zuständigkeit für die
Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der
Außenprüfung
Leitsatz
1. Die Nichtigkeitsfeststellungsklage betreffend eine Prüfungsanordnung ist auch dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Klagerhebung
bereits geänderte Steuerbescheide bzw. Feststellungsbescheide ergangen sind, die auf den Prüfungsfeststellungen beruhen und
die noch nicht bestandskräftig sind (anhängige Klageverfahren).
2. Das Bundeszentralamt für Steuern ist für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung (ab dem
vom Verordnungsgeber angeordneten Zeitpunkt) sachlich gemäß §§ 195, 16 AO i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 FVG zuständig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IStR 2022 S. 397 Nr. 11 MAAAJ-17168
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