Aufgabe des Wohnsitzes
und des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bei Umzug ins Ausland
Leitsatz
1. Fasst der
Steuerpflichtige den Entschluss, seine Wohnung im Inland aufzugeben
und dauerhaft ins Ausland umzuziehen, wird der inländische Wohnsitz
bis zum tatsächlichen Verlassen der Wohnung am Umzugstag beibehalten.
2. Der gewöhnliche Aufenthalt
im Inland endet in diesem Fall in dem Moment, in dem der Steuerpflichtige
am Umzugstag das Inland verlässt.
3. Der Tag des Umzugs ins Ausland
zählt noch zum Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht.
4. Bei einer Nettolohnvereinbarung
fließt dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Auszahlung eines sonstigen
Bezuges grundsätzlich auch der Lohn in Form der vom Arbeitgeber
übernommenen Lohnsteuer zu.
Fundstelle(n): DStR 2023 S. 6 Nr. 18 DStRE 2023 S. 718 Nr. 12 IWB-Kurznachricht Nr. 17/2022 S. 659 KÖSDI 2022 S. 22922 Nr. 10 PIStB 2022 S. 239 Nr. 9 IAAAJ-17165
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