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BFH Urteil v. - V R 2/70 BStBl 1973 II S. 172

Gesetze: UStG 1951 § 2 Abs. 1

Unterhaltung von Giro-, Bauspar- und Sparkonten begründet keine Unternehmereigenschaft

Leitsatz

Die Unterhaltung von Giro-, Bauspar- und Sparkonten begründet für sich allein nicht die Unternehmereigenschaft einer natürlichen Person.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 172
RAAAA-90825

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