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Gesetzgebung | Bundesrat stimmt neuem Zinssatz für Steuernachzahlungen zu
Der Bundesrat hat am
dem
"Zweiten Gesetz zur Änderung der
Abgabenordnung und des
Einführungsgesetzes zur
Abgabenordnung" (sog.
Zinsanpassungsgesetz) zugestimmt, das der Bundestag am
verabschiedet hatte.
1,8 statt 6 Prozent
Rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem bestimmt das Gesetz den Zinssatz nach Paragraf 233a Abgabenordnung auf 0,15 Prozent pro Monat - also 1,8 Prozent pro Jahr. Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes wird künftig evaluiert, erstmals zum . Außerdem verankert das Gesetz eine bisher nur im Verwaltungsweg getroffene Regelung über den Erlass von Nachzahlungszinsen bei vor Fälligkeit freiwillig geleisteten Zahlungen. Sie erstreckt sich damit künftig auch auf die von Kommunen verwaltete Gewerbesteuer.
Umsetzung höchstrichterlicher Forde...