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STFAN Nr. 7 vom Seite 16

Rechtsgrundlagen und Ablauf von Außenprüfungen

Dipl.-Finw. (FH) Florian Becker

Im Rahmen von Außenprüfungen (Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Lohnsteueraußenprüfungen) unterzieht die Finanzverwaltung eine oder mehrere Steuerarten für ein oder mehrere Jahre einer vertieften Prüfung. Der nachfolgende Beitrag gibt anhand der Betriebsprüfung als umfassendste Art der Außenprüfung einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, den Ablauf sowie Rechte und Pflichten der Beteiligten.

Zulässigkeit einer Außenprüfung

Außenprüfungen sind in einem gesonderten, ab § 193 AO beginnenden Abschnitt der Abgabenordnung geregelt. Nicht zu den ab § 193 AO geregelten Außenprüfungen gehören Steuerfahndungsprüfungen, die ab § 208 AO in einem eigenständigen Abschnitt der Abgabenordnung geregelt sind.

Mit der Betriebsprüfungsordnung (BpO) hat die Finanzverwaltung zudem eine Verwaltungsvorschrift erlassen, in der die Regelungen betreffend der Betriebsprüfung aus Sicht der Finanzverwaltung niedergelegt sind.

Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Betriebsprüfung ist in aller Regel § 193 Abs. 1 AO. Danach ist eine Betriebsprüfung zulässig bei Steuerpflichtigen, die Gewinneinkünfte erzielen (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit) und bei Steuerpflichtigen i. S. d. § 147a AO. Dabei handelt es sich um Steuerpflichtige, die Üb...

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