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Mitwirkungsrechte der KG-Gesellschafter bei Übertragung des Gesellschaftsvermögens
Ein Vertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens verpflichtet, bedarf nach § 179a AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Anwendbarkeit dieser Regelung auf andere Rechtsformen als die Aktiengesellschaft beschäftigt die gesellschaftsrechtliche Rechtsprechung seit einigen Jahren und wird in der juristischen Literatur kontrovers diskutiert. Der Bundesgerichtshof (, NWB PAAAI-59174) hat im Februar seine bisherige Linie aufgegeben und die entsprechende Anwendung des § 179a AktG auf die personalistisch geprägte Kommanditgesellschaft verneint.
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Zustimmungserfordernis für eine Vermögensübertragung?
[i]Seit längerer Zeit wird eine lebhafte Diskussion geführtIn Rechtsprechung und Literatur wird insbesondere diskutiert, ob die Gesellschafter einer Vermögensübertragung zustimmen müssen, und wenn ja, welche Formerfordernisse an einen solchen Beschluss zu stellen sind. Während die Rechtslage für die Aktiengesellschaft eindeutig durch § 179a AktG geregelt ist, der bestimmt, dass ein Vertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens verpflichtet, ohne dass die Übertragung unter die ...