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BFH Urteil v. - V R 15/69 BStBl 1972 II S. 840

Gesetze: UStG 1951 § 2 Abs. 2 Nr. 2

Organschaft auch bei geringfügigen oder fehlenden Warenlieferungen zwischen Tochter- und Muttergesellschaft

Leitsatz

Ist eine Produktionsgesellschaft zur Versorgung eines bestimmten Marktes gegründet worden, so kann ihre wirtschaftliche Eingliederung als Organgesellschaft auch dann gegeben sein, wenn zwischen ihr und der Muttergesellschaft Warenlieferungen nur im geringen Umfange oder überhaupt nicht vorkommen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 840
UAAAA-90811

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