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Zuschläge für ambulante Operationen
Als ein Instrument, um die Kostenflut im Gesundheitswesen einzudämmen, wurden im Zuge der Novellierung 2012 Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen in die GOZ aufgenommen. Ein Zugriff auf die entsprechenden Zuschläge aus der ärztlichen Gebührenordnung ist seitdem bei zahnärztlich-chirurgischen Leistungen nicht mehr möglich. Diese Zuschläge sollen ein finanzieller Anreiz sein, möglichst viele operative Eingriffe ambulant in den Praxen, statt stationär im Krankenhaus durchzuführen.
Probleme des Gesundheitswesens
Die Finanzierungsnöte sind seit Jahrzehnten ein Dauerthema im Gesundheitswesen und bereiten dem jeweils zuständigen Minister schlaflose Nächte. Die Herausforderung besteht darin, mit begrenzten Mitteln eine theoretisch unbegrenzte Nachfrage zu befriedigen.
Einigkeit besteht wohl darin, dass den Patienten alle medizinisch notwendigen Leistungen gewährt werden sollen, aber dann entsteht bereits die Diskussion: Was ist medizinisch (unbedingt) notwendig und was ist viel-leicht nur wünschenswert zur Steigerung der Lebensqualität? Durch den medizinischen Fortschritt stehen uns heute Therapiemöglichkeiten zur Verfügung, von denen man früher nicht einmal träumen ko...