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Grunderwerbsteuer | Zurechnung von Grundstücken einer Untergesellschaft (BFH)
Ein inländisches Grundstück
"gehört" einer Gesellschaft i.S. des
§ 1 Abs. 2a
GrEStG nur dann, wenn es ihr im Zeitpunkt der Entstehung
der Steuerschuld für den nach
§ 1 Abs. 2a
GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgang
aufgrund eines zuvor unter
§ 1 Abs. 1 bis 3a
GrEStG fallenden und verwirklichten Erwerbsvorgangs
grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen ist (;
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist u.a., ob die grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung des im zivilrechtlichen Eigentum einer Untergesellschaft stehende Grundvermögen an deren Obergesellschaft voraussetzt, dass die Obergesellschaft aufgrund eines (früheren) unter § 1 GrEStG fallenden Erwerbsvorgangs als Erwerberin des Grundvermögens anzusehen ist.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
Ein inländis...