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Scheinselbständigkeit bei Subunternehmen
Das Problem der Scheinselbständigkeit ist in der betrieblichen Praxis sowohl den Unternehmern als auch deren Beratern durchaus bewusst und präsent. Zur Lösung dieses Problems wird regelmäßig versucht, durch Gründung von Gesellschaften auf der auftragnehmenden Seite – mitunter sogar vom Auftraggeber initiiert – Scheinselbständigkeit auszuklammern. Auch wenn eine Gesellschaft selbstverständlich nicht als abhängig Beschäftigter (= Scheinselbständiger) in Betracht kommt, bleibt fraglich, inwieweit dieser Ansatz zielführend sein kann. Dies soll der folgende Beitrag näher beleuchten.
Auftraggeber sollten nicht einfach davon ausgehen, dass Scheinselbständigkeit kein Problem sein könne, wenn die eigenen Leistungserbringer in der Rechtsform einer Gesellschaft auftreten. Sollte die DRV in der Gründung der Gesellschaft auf Auftragnehmerseite ein Scheingeschäft erkennen und beweisen, ist das Problem Scheinselbständigkeit gerade nicht rechtssicher auszuschließen.
Scheinselbständig ist, wer bei seiner Leistungserbringung
in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert
und dabei weisungsgebunden ist
und dabei kein Unternehmerrisiko trägt.
Dies wird in ...