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Reiserecht | Ihre Rechte bei Problemen im Flugverkehr (Bundesregierung)
Aus aktuellem Anlass informiert die Bundesregierung in einem Fragen-Antworten-Katalog über Verbraucherschutzrechte von Reisenden im Flugverkehr.
Was kann ich tun, wenn mein Flug annulliert wurde? Bekomme ich eine Entschädigung?
Die Fluggesellschaft muss Ihnen eine nach Ihrer Wahl anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen oder – falls entsprechende Plätze verfügbar sind - zu einem passenden Zeitpunkt anbieten.
Falls Sie den Flug nicht mehr antreten wollen, muss die Airline den kompletten Flugpreis (einschließlich Steuern und Gebühren) erstatten. Organisieren Sie auf eigene Faust einen Ersatzflug, können Sie eventuelle Mehrkosten als Schadenersatz nur fordern, wenn die Fluggesellschaft die Annullierung verschuldet hat.
Entscheidend für Ansprüche auf eine Ausgleichszah...