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BMF | Beteiligung an einer Steuerhinterziehung (§ 25f UStG)
Das BMF erläutert in einem Schreiben die Vorschrift des § 25f UStG, die u. a. die Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung zulässt. Habe der Unternehmer gewusst (oder hätte er wissen müssen), dass er sich mit seinem Eingangs- oder Ausgangsumsatz an einem Umsatz in der Leistungskette beteiligt, bei dem ein Beteiligter in der Kette in eine Umsatzsteuerhinterziehung oder in eine Schädigung des Umsatzsteueraufkommens einbezogen war, so sei der Vorsteuerabzug für den Leistungsbezug sowie ggf. die Steuerbefreiung für die entsprechende innergemeinschaftliche Lieferung jeweils in voller Höhe zu versagen.
Der [i]Zur Anwendung des § 25f UStGUnternehmer trage zwar grds. die Feststellungslast für die materiellen Voraussetzungen für die in § 25 UStG angeführten Vorste...