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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 5 vom Seite 32

Lohn und Gehalt kompakt

Lohnsteuer | FAQ zur Energiepreispauschale (BMF)

Das BMF hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQ zur Energiepreispauschale (EPP) abgestimmt. Es werden Fragen beantwortet - u. a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.

Hintergrund: Die Energiepreispauschale von 300 € soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Die EPP ist sozial ausgestaltet. Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.

U. a. werden folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Bedeutung hat der für die EPP?

    Gesetzlich geregelt ist, dass der Anspruch auf die EPP am entsteht. Der markiert aber keinen Stichtag für die Anspruchsvoraussetzungen. Anspruch auf die Zahlung hat jede Person, die irgendwann im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat.

  • Wie ist zu verfahren, w...

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