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Steuerentlastungsgesetz 2022
Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung beschlossen
Bundestag und Bundesrat haben im Mai 2022 eine Reihe an Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Das Steuerentlastungsgesetz 2022 (BGBl 2022 I S. 749 vom ) sieht in diesem Jahr eine Entlastung i. H. von rund 4,46 Mrd. € vor. Bis zum Jahr 2026 soll sich die Entlastung auf rund 22,5 Mrd. € summieren.
Angesichts erheblicher Preiserhöhungen – insbesondere im Energiebereich – sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Diese Entlastung wird sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert. Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab dem Jahr 2022 sowie der Grundfreibetrag für das Jahr 2022 angehoben. Außerdem wird die bis zum Jahr 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler und die Mobilitätsprämie für Geringverdiener vorgezogen.
Die steuerlichen Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen sollen, werden im Beitrag dargestellt.
I. Erhöhung Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag
Als eine Maßnahme erhöhte sich der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer rückwirkend zum von 9.984 € um 363 € auf 10.347 € (§ 32a Abs. 1 EStG).
Die Anpassung dient dem teilweisen Ausgleich der kalten P...