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BFH Urteil v. - IV R 8/68 BStBl 1972 II S. 529

Gesetze: EStG § 34 Abs. 3

Anwendung des § 34 Abs. 3 EStG auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Leitsatz

Die auch bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit anwendbare Tarifvergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG kann bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auf das Honorar für einen sich über mehrere Jahre erstreckenden Auftrag nicht angewendet werden, wenn das gesamte Honorar für diesen Auftrag in mehreren Kalenderjahren zugeflossen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 529
QAAAA-90779

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