Berücksichtigung von steuerfreien
Veräußerungsverlusten im Wege des negativen Progressionsvorbehalts
– Bindungswirkung der gesonderten Feststellung steuerfreier
Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehalts – Anwendbarkeit
der Verlustausgleichsbeschränkung in § 23 Abs. 3 Sätze 7 und 8
EStG auf den negativen Progressionsvorbehalt
Leitsatz
Die Entscheidung über die Berücksichtigung von zuvor nach § 23 Abs. 3 Satz 8 2. HS i. V. m. § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG
gesondert festgestellten, nach einem DBA steuerfreien Veräußerungsverlusten im Wege des negativen Progressionsvorbehalts ist
im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung zu treffen.
Die Verlustausgleichsbeschränkung in § 23 Abs. 3 Sätze 7 und 8 EStG schließt auch die Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts
auf nach einem DBA steuerfreie Veräußerungsverluste bei der Ermittlung des Steuersatzes aus.
Fundstelle(n): DStR 2023 S. 8 Nr. 16 DStRE 2023 S. 705 Nr. 12 GStB 2022 S. 374 Nr. 11 GStB 2022 S. 374 Nr. 11 IWB-Kurznachricht Nr. 16/2022 S. 620 CAAAJ-16691
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