Bedarfsbewertung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes aufgrund
Teilerbauseinandersetzung – Anforderungen an Verkäufe im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr
Leitsatz
Bei der Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Erbschaftsteuer kann der Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes
auch dann nicht aus einer Teilerbauseinandersetzung abgeleitet werden, wenn die Beteiligten keine nahe stehenden Personen
sind.
Eine Teilerbauseinandersetzung vollzieht sich – ebenso wie die Verkäufe von Miteigentumsanteilen oder ideeller Anteile einer
wirtschaftlichen Einheit - nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ErbBstg 2022 S. 162 Nr. 7 GStB 2022 S. 412 Nr. 12 GStB 2022 S. 413 Nr. 12 SAAAJ-16677
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