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Einkommensteuer | Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bei Umzug ins Ausland (FG)
Fasst der Steuerpflichtige den
Entschluss, seine Wohnung im Inland aufzugeben und dauerhaft ins Ausland
umzuziehen, wird der inländische Wohnsitz bis zum tatsächlichen Verlassen der
Wohnung am Umzugstag beibehalten. Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland endet in
diesem Fall in dem Moment, in dem der Steuerpflichtige am Umzugstag das Inland
verlässt. Der Tag des Umzugs ins Ausland zählt noch zum Zeitraum der
unbeschränkten Steuerpflicht. Bei einer Nettolohnvereinbarung fließt dem
Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Auszahlung eines sonstigen Bezuges grundsätzlich
auch der Lohn in Form der vom Arbeitgeber übernommenen Lohnsteuer zu
(; Revision
zugelassen).
Sachverhalt: Streitig war die Haftung des Klägers für eine seinem Arbeitneh...