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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung nach (Weiter-)Veräußerung eines baureif gemachten Grundstücks (FG)
Die (Weiter-)Veräußerung eines baureif gemachten Grundstücks nebst
dazugehöriger Planungsleistungen für den Bau von Vermietungsobjekten ist auch
dann eine nur einmalige Verwendung des Grundstücks zur Ausführung eines
Umsatzes, wenn der Grundstückseigentümer in der Planungsphase Hilfsumsätze aus
der übergangsweisen Genehmigung der Aufstellung von Werbemedien auf dem
Grundstück erzielt. Die berichtigungsneutrale Geschäftsveräußerung eines im
Aufbau befindlichen Vermietungsunternehmens setzt voraus, dass dieses bereits
eine gewisse objektive Verfestigung erfahren hat. Die Herstellung der Baureife
und der Abschluss von Gewerberaummietverträgen für ein noch zu erstellendes
Objekt reicht dafür jedenfalls dann nicht aus, wenn das objektiv zutage
getretene Geschäftsmodell dem e...