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Einkommensteuer | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Aufnahme von Flüchtlingen (FinMin)
Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat klargestellt, dass die Unterbringung von volljährigen Flüchtlingen aus der Ukraine durch Alleinstehende in ihrem Haushalt im Jahr 2022 nicht zu einer steuerschädlichen Haushaltsgemeinschaft i.S. des § 24b Abs. 3 Satz 2 EStG führt ( 711).
Hintergrund: Gemäß § 24b Abs. 1 EStG können Alleinstehende einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht. Alleinstehend i.S. des § 24b Abs. 3 Satz 1 EStG sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit e...