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USt direkt digital Nr. 13 vom Seite 12

Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte

Carsten Timm

In seinem zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte; Anpassung der Nichtbeanstandungsregelung beim Vorsteuerabzug, bezieht sich das BMF auf sein gleichlautendes BStBl 2021 I S. 713 zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte und passt die dortige Nichtbeanstandungsregelung beim Vorsteuerabzug an.

I. Hintergrund

In seinem BStBl 2021 I S. 713 hat das BMF die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte umfassend geregelt und für den Fall, dass der Börsenbetreiber vor dem erbrachte unselbständige Nebenleistungen in Form von IT-Dienstleistungen als eigenständige Leistungen beurteilt sowie Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und abgeführt hat, eine Nichtbeanstandungsregelung für den Vorsteuerabzug getroffen. Die Regelung sieht vor, dass eine sachgerechte Schätzung von Vorsteuerbeträgen aus bezog...