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BFH Urteil v. - II 82/65 BStBl 1972 II S. 473

Gesetze: GrEStG § 10 Abs. 1BewG 1963 §§ 16, 17a Abs. 1(BewG 1965 §§ 14, 16 Abs. 1)

Kapitalwert einer als Gegenleistung für den Erwerb eines Grundstücks vereinbarten lebenslänglichen Geldrente

Leitsatz

Der Kapitalwert einer als Gegenleistung für den Erwerb eines Grundstücks vereinbarten lebenslänglichen Geldrente ist nicht in Anwendung der Begrenzungsvorschrift des § 17a Abs. 1 BewG 1963 (§ 16 Abs. 1 BewG 1965), sondern der Vorschrift des § 16 BewG 1963 (§ 14 BewG 1965) zu ermitteln.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 473
YAAAA-90772

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