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Verlustuntergang und -rettung bei Kapitalgesellschaften nach §§ 8c, 8d KStG
28 Fälle
Die nachfolgende Fallstudie thematisiert typische Fallgestaltungen rund um den schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG und die ab dem Jahr 2016 geltende Ausnahmeregelung zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG. Der Regelungsbereich ist nicht nur in der Praxis von erheblicher Bedeutung, sondern auch für die Vorbereitung auf das StB-Examen. Die Regelung des § 8c KStG war letztmalig im Prüfungsjahr 2016 Gegenstand des Körperschaftsteuerteils der Ertragsteuerklausur.
Das Schaubild des Autors, Schädlicher Beteiligungserwerb i. S. des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG, , NWB BAAAJ-16622, ergänzt die nachfolgende Fallstudie.
I. Einführung
Die unbeschränkte Steuerpflicht einer Kapitalgesellschaft beginnt mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG) und endet grds. mit der Löschung im Handelsregister. Die Kapitalgesellschaft kann wie jeder andere Stpfl. aus ihrer Tätigkeit Verluste erzielen.
Über § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG gelten für die Kapitalgesellschaft die allgemeinen Regelungen zum Verlustabzug nach § 10d EStG. Gewerbesteuerlich finden für Kapitalgesellschaften die Regelungen zum Verlustvortrag über § 10a GewStG entsprechend Anwendung.
In dieser Zeit handelt es sich rechtlich immer um dasselbe Steuersubjekt. Ohne S...