Fragen und Antworten zur „Energiepreispauschale (EPP)“
Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2022/11
FAQ „Energiepreispauschale (EPP)“
Der Gesetzgeber hat für 2022 im „Steuerentlastungsgesetz 2022“ vom (BGBl I S. 749) mit den neuen §§ 112 - 122 EStG eine sog. „Energiepreispauschale“ eingeführt.
Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Fragen-Antworten-Katalog „FAQ Energiepreispauschale (EPP)“ abgestimmt und am auf seinen Internetseiten veröffentlicht.
Es werden Fragen beantwortet unter anderem zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.
Die FAQ sind abrufbar unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html
Finanzministerium des Landes
Schleswig-Holstein v. - VI 302 -
S 2523 - 329
Fundstelle(n):
KAAAJ-16538