Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Vergütungen i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG - 2. Verlängerung des sog. vereinfachten Verfahrens (BMF)
Das BMF hat zur Behandlung von Vergütungen i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG, die von ausländischen Vergütungsschuldnern für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten gewährt werden, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind, und ohne einen weiteren Inlandsbezug dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG unterliegen, Stellung genommen ().
Danach gilt Folgendes:
Die mit dem, BStBl I 2021 S. 301 für Fälle zeitlich befristeter Rechteüberlassung vorgesehene Vereinfachung des Verfahrens wurde mit dem , BStBl 2021 I S. 1005 bereits verlängert für Vergütungen, die dem Vergütungsgläubiger nach dem , ...