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BFH Urteil v. - V R 118/71 BStBl 1972 II S. 405

Gesetze: UStG 1967 § 10 Abs. 1UStDB 1951 § 10

Zugehörigkeit freiwilliger Zahlungen an den Leistenden zum Entgelt

Leitsatz

Auch nach der gegenüber dem alten Umsatzsteuerrecht (§ 10 Satz 1 UStDB 1951) veränderten Fassung des § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG 1967 gehört zum Entgelt alles, was für die Leistung aufgewendet wird. Freiwillig an den Leistenden gezahlte Beträge werden dann aufgewendet, um die Leistung zu erhalten, wenn zwischen dieser und der Zahlung eine innere Verknüpfung besteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 405
FAAAA-90761

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