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BFH Urteil v. - V R 119/68 BStBl 1972 II S. 403

Gesetze: UStG 1951 § 1 Nr. 1BBauG § 96

Entschädigungen für Folgewirkungen nach § 96 BBauG sind kein Schadensersatz, sondern umsatzsteuerbar

Leitsatz

Entschädigungen, die als Folgewirkung einer Enteignung nach § 96 BBauG gezahlt werden, sind kein Schadensersatz und daher umsatzsteuerbar.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 403
VAAAA-90760

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