1. Hausgewerbetreibender kann auch eine Personengesellschaft sein. Dann müssen alle Gesellschafter wesentlich am Stück mitarbeiten.
2. "Zwischenmeister" ist nicht ein Gewerbetreibender, der nur Teilarbeiten in Heimarbeit verrichten läßt.
3. Unter "Mitarbeit am Stück" ist nicht die kaufmännische und unternehmerische Tätigkeit, sondern die körperliche Arbeit am Arbeitsprodukt zu verstehen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 385 EAAAA-90757
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