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BFH Urteil v. - IV 186/65 BStBl 1972 II S. 385

Gesetze: GewStG 1957 § 11 Abs.3GewStG 1961 § 11 Abs. 3GewStG 1962 § 11 Abs. 3GewStDV 1955 § 22Heimarbeitsgesetz vom § 1 Abs. 2Heimarbeitsgesetz vom § 2 Abs. 2, 3, 6

Personengesellschaft als Hausgewerbetreibender

Leitsatz

1. Hausgewerbetreibender kann auch eine Personengesellschaft sein. Dann müssen alle Gesellschafter wesentlich am Stück mitarbeiten.

2. "Zwischenmeister" ist nicht ein Gewerbetreibender, der nur Teilarbeiten in Heimarbeit verrichten läßt.

3. Unter "Mitarbeit am Stück" ist nicht die kaufmännische und unternehmerische Tätigkeit, sondern die körperliche Arbeit am Arbeitsprodukt zu verstehen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 385
EAAAA-90757

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