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Behandlung von Gesellschafterdarlehen (§ 17 Abs. 2a EStG), Bürgschaftsregress- und vergleichbaren Forderungen
Das BMF hat zur Anwendung des § 17 Abs. 2a EStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Stellung genommen (, NWB JAAAJ-15737).
Hintergrund: Im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2019 I S. 2451) wurde § 17 Abs. 2a EStG neu eingeführt, in dem in den Sätzen 1 bis 4 nunmehr normspezifisch die Anschaffungskosten einschließlich der nachträglichen Anschaffungskosten von Anteilen i. S. von § 17 EStG definiert werden.
Das BMF geht in seinem Schreiben auf die folgenden Punkte näher ein:
I. Nachträgliche Anschaffungskosten
Offene oder verdeckte Einlagen (§ 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 1 EStG);
Darlehensverluste (§ 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2 EStG);
Ges...