Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft für Technische Betriebswirte
2. Aufl. 2022
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44. Berücksichtigen der rechtlichen Möglichkeiten im Ein- und Verkauf sowie der Lieferklauseln des internationalen Warenverkehrs
Die Einkaufssachbearbeiterin Müller ist im Beschaffungsteam. Sie überlegt, ob nur schriftliche Anträge möglich sind, oder ob bereits durch ein Telefongespräch ein Antrag beim Lieferanten „Schrauben-Rund“-AG möglich ist und ein Vertrag zustande kommt. Der Lieferant bestätigt häufig das Telefongespräch innerhalb von drei Stunden mit einer E-Mail. Erläutern Sie, worauf die Sachbearbeiterin beim Telefoneinkauf achten sollte.
Lösung zu Aufgabe 1:
Verträge können schriftlich, mündlich und fernmündlich (telefonisch) zustande kommen. Wenn Frau Müller telefonisch ihre Willenserklärung abgibt und der Antrag angenommen wird, dann entsteht ein Vertrag. Wenn Frau Müller am Telefon nicht sicher ist, ob das Angebot stimmig ist, sollte sie eindeutig darlegen, dass sie ihren Antrag zurückzieht. Grundsätzlich sollte ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben des Anbieters erfolgen, um einen telefonischen Übertragungsfehler zu vermeiden. Wenn Frau Müller auf das Bestätigungsschreiben hin schweigt, dann gilt die fehlerhafte Position als angenommen.