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USt direkt digital Nr. 15 vom Seite 19

Wann macht sich ein Endverbraucher wegen Beihilfe zur Hinterziehung von Umsatzteuer strafbar?

Dr. Matthias Gehm

In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.

I. Sachverhalt:

1. Fall

A lässt sich im Friseurgeschäft des B die Haare schneiden. Hierfür bezahlt er 20 € zuzüglich 3,80 € Mehrwertsteuer. A ist bekannt, dass B es nicht so genau mit seinen steuerlichen Pflichten nimmt. Über die Behandlung der 3,80 € Mehrwertsteuer hat A jedoch mit dem B kein Wort verloren.

2. Fall

Als A bar bei B die 23,80 € bezahlt, erhält er von diesem keinen Kassenbon, obgleich B eine elektronische Kasse führt.

3. Fall

A unterhält sich mit B über die Corona-Krise, während der der Friseursalon des B lange geschlossen war. In diesem Zusammenhang kommen sie auf die steuerliche Belastu...