Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine dem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft nahestehende Person
Leitsatz
1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch dann in Betracht kommen, wenn der Vermögensvorteil nicht unmittelbar dem Gesellschafter, sonder einer ihm nahestehenden Person zugewandt wird. Voraussetzung ist aber, daß die unmittelbare Zuwendung an die nahestehende Person einen Vorteil für den Gesellschafter selbst zur Folge hat.
2. Wird der Ehefrau des Gesellschafters von der Kapitalgesellschaft eine Leistung erbracht, die in einem Mißverhältnis zu ihrer Gegenleistung steht, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Vorteil mittelbar dem Gesellschafter zugewandt worden ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 320 PAAAA-90749
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.