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Steuerfolgen der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. des § 17 EStG
Die Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. des § 17 EStG kann auf unterschiedlichen Wegen (Kauf, Schenkung, Übertragung im Erwerb von Todes wegen) erfolgen. Die Grundsätze der ertrag- und erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen sowie grunderwerbsteuerlichen Folgen von Übertragungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. des § 17 EStG zeigen Dr. Katrin Dorn und Pauline Becker auf.
Kernaussagen
Die Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. des § 17 EStG kann entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Im Falle einer teilentgeltlichen Übertragung erfolgt eine Aufteilung des Vorgangs in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Anteil (sogenannte Trennungstheorie). Die unentgeltliche Übertragung kann der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer unterliegen und in Ausnahmefällen eine sogenannte Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auslösen.
Nießbrauch und Versorgungsleistungen, welche die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG erfüllen, stellen aus ertragsteuerlicher Sicht kein Entgelt dar, werden aber als solches bei der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer berücksichtigt.
Über die ertrag- und erbschaftsteuerlichen Folgen hinaus kann die Übertragung von Anteilen an ...