Gewerbesteuerliche Organschaft bei nicht gewerblicher Tätigkeit der eingegliederten Kapitalgesellschaft; zum Begriff wirtschaftliche Eingliederung
Leitsatz
1. Für die Anerkennung der Organschaft im Bereich des Rechts der Gewerbesteuer ist es nicht erforderlich, daß die eingegliederte Kapitalgesellschaft gewerblich tätig ist.
2. Das in § 3 GewStDV geforderte Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung in ein gewerbliches Unternehmen ist erfüllt, wenn die Obergesellschaft und das Organ wirtschaftlich eine Einheit bilden, die Organgesellschaft im Gefüge des übergeordneten Organträgers als dessen Bestandteil erscheint.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 289 BAAAA-90745
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