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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 210/21

Gesetze: ErbStG § 16 Abs. 1

Erbschaftsteuer-Freibetrag für Urenkel, wenn die vorangegangenen Generationen bereits verstorben sind

Leitsatz

Urenkel haben auch bei Vorversterben beider vorangegangener Generationen keinen Anspruch auf einen höheren als den in § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG vorgesehenen Freibetrag.

Fundstelle(n):
DStRE 2023 S. 293 Nr. 5
ErbBstg 2022 S. 136 Nr. 6
ErbStB 2022 S. 195 Nr. 7
GStB 2023 S. 157 Nr. 5
DAAAJ-16322

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