Beteiligungsquote für Zwecke der Berücksichtigung von Forderungsverlusten nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG
Leitsatz
Die Beteiligungsquote für Zwecke der Berücksichtigung von Forderungsverlusten nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG ist bei einer mittelbar
über eine vermögensverwaltende KG gehaltenen GmbH-Beteiligung nicht nach dem Anteil der vermögensverwaltenden KG sondern nach
dem Anteil des Gesellschafters an der KG zu beurteilen.
Fundstelle(n): DStR 2023 S. 8 Nr. 12 DStRE 2023 S. 533 Nr. 9 GStB 2022 S. 430 Nr. 12 GStB 2022 S. 430 Nr. 12 KÖSDI 2022 S. 22921 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2022 S. 516 TAAAJ-16321
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.