Wertermittlung bei Ausbeuterecht für Hinzurechnung gem. § 12 Abs. 2 Ziff. 2 GewStG
Leitsatz
Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 2 GewStG bringt mit ihrem Hinweis auf den Teilwert die Maßgeblichkeit der Vorschriften des BewG für die Bewertung der dem Einheitswert des gewerblichen Betriebs hinzuzurechnenden fremden Wirtschaftsgüter zum Ausdruck. Der Ansatz mit dem Teilwert erfolgt jedoch nur im Regelfall (§ 10 BewG 1965), d.h. soweit sich für die Bewertung eines Wirtschaftsguts aus den Vorschriften des BewG nicht ein anderes ergibt.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 22 KIEHL IAAAA-90734
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