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Einkommensteuer / Verfahrensrecht | Knock-out-Zertifikate sind keine Termingeschäfte / Kosten einer verbindlichen Auskunft (BFH)
Der Verlust aus dem fallenden Kurs
von Knock-out-Produkten in Form von Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten ist
steuerlich voll abziehbar und unterfällt nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot
für Termingeschäfte. Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft unterfallen
als "Kosten" dem Abzugsverbot nach § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG unterliegen Verluste aus Termingeschäften grundsätzlich einem Ausgleichs- und Abzugsverbot, d.h. sie können nur sehr eingeschränkt mit Gewinnen aus eben solchen Geschäften verrechnet werden, sie mindern aber im Übrigen nicht die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer. Aus Sicht des Gesetzgebers ist es gerechtfertigt, für besonder...