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BFH Urteil v. - VI R 285/70 BStBl 1972 II S. 148

Gesetze: EStG 1967 § 9 Abs. 1 Nr. 5

Doppelte Haushaltsführung bei Wohnsitz des Ehegatten in Ostblockstaaten

Leitsatz

Ein eigener Hausstand im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG wird von einem Arbeitnehmer nur dann unterhalten, wenn er eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht und in der hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem sich der Arbeitnehmer sowohl finanziell als auch durch seine persönliche Mitwirkung maßgeblich beteiligt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 148
ZAAAA-90724

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