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WP Praxis Nr. 7 vom Seite 251

Kapitalflussrechnung

Prof. Dr. Carsten Theile

Die Kapitalflussrechnung ist relativ häufig Prüfungsgegenstand im Rahmen der methodischen Problemstellungen der externen Rechnungslegung, der Corporate Governance und der Unternehmensbewertung innerhalb des Prüfungsgebiets „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 WiPrPrüfV). Im Prüfungszeitraum 2. Halbjahr 2021 war das gleich in beiden Aufsichtsarbeiten des Prüfungsmoduls der Fall. Wir haben diesen Umstand zum Anlass genommen, beide Examensaufgaben hier ausführlich zu besprechen, um einen guten Überblick prüfungsrelevanter Fragestellungen zum Thema zu vermitteln. Dabei wird auch ersichtlich: In beiden Aufgaben gab es zahlreiche inhaltliche Überschneidungen.

I. Einordnung der Kapitalflussrechnung

Der Konzernabschluss von entsprechend aufstellungspflichtigen Mutterunternehmen mit Sitz in Deutschland hat stets eine Kapitalflussrechnung zu enthalten, unabhängig davon, ob der Konzernabschluss nach HGB oder IFRS aufgestellt wird. Ferner ist die Kapitalflussrechnung Pflichtbestandteil jedes Einzelabschlusses nach IFRS (IAS 1.10d). Außerdem erweitert sie den Jahresabschluss einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft (& Co.), die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Darüber hinaus stellen viele Unternehmen für interne Steuerungszwecke eine Kapitalflussrechnung auf – auch als Plan-Kapitalflussrechnung –, veröffentlichen diese aber nicht.

Ausgehend von einem definierten Finanzmittelfonds (Liquide Mittel und Zahlungsmitteläquivalente, abzüglich mancher kurzfristiger Schulden) zeigt die Kapitalflussrechnung die zahlungswirksamen Veränderungen dieses Fonds in der Berichtsperiode, gegliedert in Cashflows aus der laufenden (operativen) Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Getrennt davon werden auch die nicht zahlungswirksamen Fondsveränderungen auf Ebene der Kapitalflussrechnung in einer Überleitungsrechnung transparent; hierzu gehören bewertungs- und wechselkursbedingte Änderungen. Die ebenfalls in die Überleitungsrechnung aufgenommenen konsolidierungskreisbedingten Änderungen lassen sich demgegenüber als zahlungswirksam interpretieren (= Erstkonsolidierung eines bislang nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmens, dessen Finanzmittelfonds durch die Konsolidierung nun zum Konzern gehört).

Unter Anwendung der einschlägigen Standards IAS 7 und DRS 21 kann der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit entweder direkt oder indirekt dargestellt werden. Die Darstellung des Cashflows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit hat immer direkt zu erfolgen. Bei der direkten Darstellung werden die Zahlungsströme unmittelbar angegeben (z. B. Einzahlungen von Kunden, Auszahlungen an Lieferanten, Auszahlungen für Sachinvestitionen, Einzahlungen aus Kreditaufnahmen). Bei der indirekten Darstellung wird von einer GuV-Größe (i. d. R. Jahresergebnis, mitunter auch Ergebnis vor Steuern oder EBIT) durch Umgliederungen, Korrekturen um nicht-zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge sowie Veränderungen des Nettoumlaufvermögens zum Zahlungsstrom übergeleitet.

Von der Darstellung ist die Ermittlung der Cashflows zu trennen. Bei der sog. originären Ermittlung werden die Zahlungsströme aus der Buchhaltung entnommen, und zwar immer dann, wenn in einem Buchungssatz ein Konto des Finanzmittelfonds angesprochen wird. Demgegenüber wird bei der (in der Praxis üblichen) derivativen Ermittlung auf Anfangs- und Schlussbilanz sowie GuV (sowie einige weitere Informationen, etwa Anlage- und Rückstellungsspiegel u. a.) zurückgegriffen, wobei diese Daten entsprechend bereinigt werden. Wegen inhaltlicher Nähe zwischen indirekter Darstellung und derivativer Ermittlung werden diese beiden Begriffe in der Praxis oft synonym verwendet, was aber unzutreffend ist: regelmäßig wird nämlich auch der Cashflow aus Investitionstätigkeit derivativ ermittelt, ist aber direkt darzustellen.

II. Aufgabenstellung

1. Kapitalflussrechnung

a)

Erläutern Sie mögliche Zwecke der Kapitalflussrechnung. (7 Punkte)

Für die Xenon GmbH liegen die am Ende der Aufgabenstellung dargestellte Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung vor.

Gehen Sie davon aus, dass keine Steuern gezahlt werden müssen, der Zinsaufwand voll Cashflow-wirksam ist und zur Finanzierungsebene des Unternehmens gehört.

b)

Erstellen Sie die Kapitalflussrechnung für das Jahr 2019 der Xenon GmbH nach der indirekten Methode. (20 Punkte)

c)

Erklären Sie die Unterschiede zwischen direkter und indirekter Methode zur Bestimmung der Kapitalflussrechnung. (5 Punkte)

d)

Wie wirken sich Leasinggeschäfte in Abhängigkeit von Bilanzierungsstandards auf die Kapitalflussrechnung aus? (8 Punkte) S. 252


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bilanz in T€
2019
2018
Anlagevermögen
56.447
61.044
Immaterielle VG
22.067
21.393
Grundstücke/Gebäude
34.380
39.651
Umlaufvermögen
21.710
29.652
Fertigerzeugnisse
3.634
4.323
Rohstoffe
2.458
2.155
Forderungen aus LuL
6.376
5.774
Liquide Mittel
9.242
17.400
Summe
78.157
90.696
Eigenkapital
28.766
29.000
Stammkapital
11.000
11.000
Gewinnrücklage
17.766
18.000
Langfristige Verbindlichkeiten
19.881
29.277
Kurzfristige Verbindlichkeiten
29.510
32.419
Kurzfristige Finanzschulden
7.941
8.857
Sonstige Rückstellungen
7.273
6.427
Verbindlichkeiten aus LuL
14.296
17.135
Summe
78.157
90.696


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewinn- und Verlustrechnung in T€
2019
Umsatzerlöse
99.771
Materialaufwand
(49.905)
Lohn- und Gehaltsaufwand
(27.204)
Vertriebsaufwand
(6.612)
Verwaltungsaufwand
(6.301)
Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude
(5.736)
Abschreibungen immaterieller VG
(2.517)
Operatives Ergebnis (EBIT)
1.496
Zinsaufwand
(1.730)
Gewinn nach Steuern und Zinsen
(234)

2. Cashflows

a)

Berechnen Sie auf Basis der folgenden Daten aus den Geschäftsjahren 2018 und 2019 den operativen Cashflow des Unternehmens für das Jahr 2019 (Angaben in T€):

  • Periodenergebnis in 2019: 12.000;

  • Abschreibungen in 2019: 500;

  • Verlust aus Währungsumrechnungen in 2019: 80;

  • Forderungen aus LuL Stand : 5.000; Stand : 7.000;

  • Vorräte Stand : 8.000; Stand : 4.000;

  • Verbindlichkeiten aus LuL Stand : 3.000; Stand : 10.000;

  • Zinsaufwand in 2019: 500, wovon 230 während der Periode gezahlt wurden.

    (9 Punkte)

b)

Erläutern Sie den Zweck der Erstellung einer Kapitalflussrechnung. Gehen Sie darüber hinaus darauf ein, was unter dem sog. Free Cashflow zu verstehen ist und grenzen Sie den Free Cashflow vom operativen Cashflow ab! (6 Punkte)