Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzgebung | Finanzausschuss stimmt sog. Zinsanpassungsgesetz zu (hib)
Der Zinssatz für Nachzahlungs- und
Erstattungszinsen für Steuerzahler gem.
§ 233a AO
soll in Zukunft 0,15 % pro Monat betragen. Der Finanzausschuss stimmte am
dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten
Gesetzes zur Änderung der
Abgabenordnung und des
Einführungsgesetzes zur
Abgabenordnung
(BT-Drucks. 20/1633)
zu.
Der Zinssatz betrug bisher 6 % im Jahr. Mit der Neuregelung wird den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, den Zinssatz für diese Zinsen ab rückwirkend verfassungskonform auszugestalten.
Für den zuvor mit zwei Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen geänderten Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die CDU/CSU und die AfD-Fraktion lehnten den Entwurf ab, die Fraktion Die Linke en...