Einkommensteuergesetz Kommentar
7. Aufl. 2022
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§ 116 Anrechnung auf die Einkommensteuer
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Das Gesetz legt in § 116 EStG die Form der Auszahlung der Energiepreispauschale im Falle der Festsetzung über den Einkommensteuerbescheid fest. Letztendlich wird die Energiepreispauschale als Subvention in Form einer Reduktion der Einkommensteuer angerechnet und über die Abrechnung der Einkommensteuer ausgekehrt.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Es wird auf die Ausführungen zu § 112 EStG (KKB/Hechtner, § 112 EStG) und der Einführung einer Energiepreispauschale verwiesen. § 116 EStG wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz vom erstmalig in das EStG aufgenommen.
3Verhältnis zu anderen Vorschriften: § 116 EStG statuiert neben weiteren Regelungen die Energiepreispauschale insgesamt und steht damit im Zusammenhang mit dem gesamten Regelungsgehalt der Energiepreispauschale nach den §§ 112 bis 122 EStG. Die Regelung steht im Zusammenhang mit § 115 EStG zur Festsetzung der Energiepreispauschale über das Veranlagungsverfahren.
4Anwendungszeitpunkt und Inkrafttreten: Nach Art. 4 Abs. 2 Steuerentlastungsgesetz 2022 sind die Regelungen zur Energiepreispauschale mit Wirkung vom in Kraft...