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Corona | „Dezemberhilfe“ nicht für jedes Unternehmen (VG)
Ein Unternehmen, das von der coronabedingten Schließungsanordnung für den Einzelhandel ab dem betroffen war, hat keinen Anspruch auf die sog. Dezemberhilfe ().
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt Schuhfilialen in mehreren Bundesländern. Aufgrund der ansteigenden Corona-Infektionszahlen im Herbst 2020 beschlossen die Regierungschefs von Bund und Ländern Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Während der Groß- und Einzelhandel darunter auch die Schuhfilialen der Klägerin zunächst unter bestimmten Beschränkungen geöffnet blieben, mussten Institutionen und Einrichtungen der Freizeitgestaltung, etwa Theater, Kinos, Bordelle, Bäder und Fitnessstudios, ab November 2020 schließen. Diese Betriebe konnten für November und D...